Praxis
für Kinder- und
Jugendpsychotherapie

Voraussetzungen für Therapie*

Psychotherapeut*innen unterliegen der Berufsordnung, in der die Grundsätze von Therapie geregelt werden. Dies betrifft u. A. Honorierung, Schweigepflicht, Fortbildungspflichten und die Abstinenzpflicht.

So müssen Behandler*innen persönlich ausreichend Distanz haben um bestmöglich professionell arbeiten zu können. Die Neutralität kann beispielsweise eingeschränkt sein, wenn ein zu naher persönlicher Kontakt besteht oder aber auch bei der Behandlung von Geschwisterkindern der Patient*innen. Inwiefern die Neutralität eingeschränkt ist muss individuell beurteilt werden. 

Es wird zwar ein individueller Therapieplan für die Patient*innen erstellt aber die Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften geben die eingesetzten Methoden vor und entsprechen dem wissenschaftlichen Standard.

Therapiekosten werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn abzusehen ist, dass die Behandlung hilfreich und auch wirtschaftlich ist. 

In der Therapie werden psychische Erkrankungen behandelt. Belastungen und Probleme müssen also zu Krankheitserscheinungen geführt haben. Die Behandlung pädagogischer, also erzieherischer Probleme, werden dementsprechend nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Wenn die persönlichen und familiären Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind kann Therapie nicht erfolgreich sein. Ambulante Therapie erfordert ein gewisses Maß an Motivation, Verlässlichkeit und Umsetzungsmöglichkeiten. Gewährleistet sein muss bspw. die Möglichkeit regelmäßig die Termine wahrzunehmen und keine hochstrittige Situation zwischen getrennt lebenden Eltern.

Alle Sorgeberechtigten müssen mit der Behandlung einverstanden sein. Dies muss vorab geklärt werden. Therapeut*innen sind zudem keine Vermittlungsinstanz bei strittigen Eltern. 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen dürfen laut Berufsordnung nur bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Vorher beantragte Therapien dürfen zu Ende geführt werden aber eine Nachsorge oder spätere Booster-Termine sind leider nicht mehr möglich – auch nicht als Selbstzahler. 

All diese Dinge werden vorab und meist in den ersten Kennenlernterminen mit der Therapeut*in geklärt.

Wenn Therapie nicht das richtige oder (noch) nicht möglich ist, was dann? Folgende Stellen können weiterhelfen:

-> In Notfällen die zuständige Kinder- und Jugendpsychiatrie 

 
Anonym und kostenlos hilft auch das:
-> Sorgentelefon Nummer gegen Kummer

Kinder- und Jugendtelefon: 116111

Elterntelefon: 0800/1110550

Weitere Hilfe gibt es hier:

  • Jugendamt
  • Verschiedene Beratungsstellen u. A. AWO, Caritas
  • Unter arztauskunft-niedersachsen.de sind weitere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zu finden 
  • Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt Termine Tel.: 116117
  • Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises (ab 18 Jahren)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*Die genannten Angaben beziehen sich nicht auf Heilpraktiker für Psychotherapie. 

Psychiatrische vs. psychotherapeutische Praxen

Bin ich hier richtig?

Viele Patient*innen empfinden die persönliche Atmosphäre in psychotherapeutischen Praxen als sehr angenehm. Das Gespräch und verschiedene therapeutische Methoden stehen hier im Fokus. Es entsteht oft ein sehr vertrauensvolles Arbeitsbündnis und nach der Diagnostik wird an vereinbarten Zielen gearbeitet. Psychotherapeut*innen arbeiten meist allein in ihren Praxen und sind die alleinigen Ansprechpartner*innen für die Patient*innen, d.h. es gibt keinen Therapeut*innenwechsel. Die Behandlungen finden, zumindest zu Beginn, wöchentlich und über einen längeren Zeitraum statt. 

Psychiatrische Praxen werden hingegen von Ärzt*innen geführt, die wiederum mehrere Angestellte haben. Dadurch kann ein breites Spektrum an Angeboten entstehen, wie Ergotherapie und Kunsttherapie. Der Fokus liegt meist in der Diagnostik (bspw. ADHS, Legasthenie) und einem medizinischen Ansatz, wie das Verschreiben von Medikamenten. Einige psychiatrischen Praxen arbeiten auch psychotherapeutisch. Die Behandlungsfrequenz kann in psychiatrischen Praxen ganz unterschiedlich sein.

Je nach therapeutischem Bedarf kann die Behandlung also durch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis erfolgen. Dies muss im Einzelfall entschieden werden. Der wichtigste Faktor ist aber, dass sich die Patient*innen mit ihren Behandler*innen wohl fühlen.