Praxis
für Kinder- und
Jugendpsychotherapie
Voraussetzungen für Therapie*
Psychotherapeut*innen unterliegen der Berufsordnung, in der die Grundsätze von Therapie geregelt werden. Dies betrifft u. A. Honorierung, Schweigepflicht, Fortbildungspflichten und die Abstinenzpflicht.
So müssen Behandler*innen persönlich ausreichend Distanz haben um bestmöglich professionell arbeiten zu können. Die Neutralität kann beispielsweise eingeschränkt sein, wenn ein zu naher persönlicher Kontakt besteht oder aber auch bei der Behandlung von Geschwisterkindern der Patient*innen. Inwiefern die Neutralität eingeschränkt ist muss individuell beurteilt werden.
Es wird zwar ein individueller Therapieplan für die Patient*innen erstellt aber die Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften geben die eingesetzten Methoden vor und entsprechen dem wissenschaftlichen Standard.
Therapiekosten werden von den Krankenkassen nur übernommen, wenn abzusehen ist, dass die Behandlung hilfreich und auch wirtschaftlich ist.
In der Therapie werden psychische Erkrankungen behandelt. Belastungen und Probleme müssen also zu Krankheitserscheinungen geführt haben. Die Behandlung pädagogischer, also erzieherischer Probleme, werden dementsprechend nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Wenn die persönlichen und familiären Rahmenbedingungen nicht vorhanden sind kann Therapie nicht erfolgreich sein. Ambulante Therapie erfordert ein gewisses Maß an Motivation, Verlässlichkeit und Umsetzungsmöglichkeiten. Gewährleistet sein muss bspw. die Möglichkeit regelmäßig die Termine wahrzunehmen und keine hochstrittige Situation zwischen getrennt lebenden Eltern.
Alle Sorgeberechtigten müssen mit der Behandlung einverstanden sein. Dies muss vorab geklärt werden. Therapeut*innen sind zudem keine Vermittlungsinstanz bei strittigen Eltern.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen dürfen laut Berufsordnung nur bis zum 21. Lebensjahr behandeln. Vorher beantragte Therapien dürfen zu Ende geführt werden aber eine Nachsorge oder spätere Booster-Termine sind leider nicht mehr möglich – auch nicht als Selbstzahler.
All diese Dinge werden vorab und meist in den ersten Kennenlernterminen mit der Therapeut*in geklärt.
Wenn Therapie nicht das richtige oder (noch) nicht möglich ist, was dann? Folgende Stellen können weiterhelfen:
-> In Notfällen die zuständige Kinder- und Jugendpsychiatrie
-> Sorgentelefon Nummer gegen Kummer
Kinder- und Jugendtelefon: 116111
Elterntelefon: 0800/1110550
Weitere Hilfe gibt es hier:
- Jugendamt
- Verschiedene Beratungsstellen u. A. AWO, Caritas
- Unter arztauskunft-niedersachsen.de sind weitere Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen zu finden
- Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt Termine Tel.: 116117
- Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises (ab 18 Jahren)
*Die genannten Angaben beziehen sich nicht auf Heilpraktiker für Psychotherapie.