Lernen wir uns kennen!

Wie läuft das ab?

Der erste große Schritt in Richtung Veränderung und somit eine Chance zur Verbesserung ist die Realisierung, dass man fachkundige Unterstützung benötigt.

Der zweite Schritt ist der Griff zum Telefon. Hier bedarf es häufig etwas Überwindung und das Ganze scheint dann erstmal nicht ganz unkompliziert.

Seit dem 01.04.2017 gelten für alle PsychotherapeutInnen neue gesetzliche Vorschriften. Dies betrifft alle Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Bevor eine Behandlung stattfinden kann, muss jeder Versicherte eine psychotherapeutische Sprechstunde besucht haben. Hier ist es nicht bedeutsam, dass diese Sprechstunde bei mir stattgefunden haben muss. Dies kann bei jedem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeuten erfolgen. Ausnahmen gelten, bei vorher stationär behandelten Patienten oder den Privatpatienten. Hier ist die Sprechstunde nicht verpflichtend.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst kann im Notfall oder zur Vermittlung von Sprechstundenterminen unter der bundeseinheitlichen Nummer 116117 kontaktiert werden.

Zu beachten ist allerdings, dass ein Sprechstundentermin nur zu einer ersten Einschätzung und ggfs. der Einleitung anderer Maßnahmen dient. Sollte eine psychotherapeutische Behandlung notwendig sein, muss, wie bisher auch, ein freier Therapieplatz zur Verfügung stehen. Wenn dies der Fall sein sollte, haben wir die Möglichkeit uns in probatorischen Sitzungen kennenzulernen. Dann können Sie/kannst Du, aber auch ich entscheiden, ob dies der richtige Rahmen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit darstellt. Erst dann kommt es ggfs. zu einer Beantragung einer Psychotherapie. Eine Therapie ist immer freiwillig und kann, nach vorherigem Gespräch, jederzeit beendet werden. 

Aktuelle Patienten können mir immer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich melde mich dann schnellstmöglich, meist innerhalb von 24 Stunden, zurück. Ich bitte um Verständnis für den Anrufbeantworter, da ich meinen Patienten in laufenden Sitzungen die volle Aufmerksamkeit schenken möchte. Bei freien Therapieplätzen besteht für jeden Anrufer die Möglichkeit auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Für weitere Anliegen bin ich persönlich derzeit samstags von 8:00 – 11:20 Uhr zu erreichen. In Notfällen sind die zuständigen Kinder- und Jugendpsychiatrien zu kontaktieren.

Die Kosten einer Therapie und der Vorgespräche werden i.d.R. von den gesetzlichen Krankenkassen und, nach vorheriger Klärung durch den Patienten, von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Vertragspartner*in sind die Patient*in bzw. die Sorgeberechtigten.

Kontakt

Diese Praxis ist eine reine Bestellpraxis.
Ich bitte Sie/Dich deshalb, ausschließlich telefonisch mit mir Kontakt aufzunehmen.

Nach der Vergabe eines Termins finden Sie/findest Du mich in der

Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie
Vanessa Raabe
Göttinger Str. 8
31061 Alfeld

Psychiatrische vs. psychotherapeutische Praxen

Bin ich hier richtig?

Viele Patient*innen empfinden die persönliche Atmosphäre in psychotherapeutischen Praxen als sehr angenehm. Es entsteht oft ein sehr vertrauensvolles Arbeitsbündnis. Psychotherapeut*innen arbeiten meist allein in ihren Praxen und sind die alleinigen Ansprechpartner*innen für die Patient*innen, d.h. es gibt keinen Therapeut*innenwechsel. Die Behandlungen finden, zumindest zu Beginn, wöchentlich und über einen längeren Zeitraum statt. 

Psychiatrische Praxen werden hingegen von Ärzt*innen geführt, die wiederum mehrere Angestellte haben. Dadurch kann ein breites Spektrum an Angeboten entstehen, wie Ergotherapie und Kunsttherapie. Es können im Bedarfsfall auch Medikamente verschrieben werden. Die Behandlungsfrequenz kann in psychiatrischen Praxen aber ganz unterschiedlich sein.

Je nach therapeutischem Bedarf kann die Behandlung also durch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Praxis erfolgen. Dies muss im Einzelfall entschieden werden. Der wichtigste Faktor ist aber, dass sich die Patient*innen mit ihren Behandler*innen wohl fühlen.